Prüfung vor Ende Gewährleistung
Die Prüfung vor Ende der Gewährleistung ist eine umfangreiche technische Prüfung der kompletten Windkraftanlage inkl. Rotorblätter. Sie dient insbesondere dazu, Mängel vor dem Auslaufen der Gewährleistung festzustellen, um sie rechtzeitig gegenüber dem Hersteller geltend machen zu können.
Wiederkehrende Prüfung
Die Wiederkehrende Prüfung wird i. d. R. in der Typen- und/oder Baugenehmigung verlangt und ist entsprechend der Auflagen regelmäßig (i. d. R. alle zwei bis vier Jahre) durchzuführen. Dabei wird die komplette Windkraftanlage geprüft.
Zustandsorientierte Prüfung
Die zustandsorientierte Prüfung wird durch die Versicherungsbedingungen von Maschinenbruch- und Unterbrechungsversicherungen vorgegeben. Es handelt sich um eine technische Prüfung der gesamten Windkraftanlage, ergänzt durch eine Offline-Schwingungsanalyse des Triebstrangs (Offline-CMS) und eine Blitzschutzdurchgangsmessung.
Offline-CMS
Eine Offline-Schwingungsanalyse des Triebstrangs dient dazu Zustandsveränderungen zu erkennen und Schäden frühzeitig zu erkennen, welche zu unerwünschten Ausfallzeiten führen können.
Blitzschutzdurchgangsprüfung
Bei der Blitzschutzdurchgangsprüfung wird der Widerstand zwischen den Rezeptoren des Blattes und der Erdung der Anlage gemessen. Somit wird überprüft, ob im Falle eines Blitzeinschlages das Blitzschutzsystem der Anlage funktioniert und der Blitzstrom zuverlässig in den Boden abgeleitet wird.
Videoendoskopie
Bei der Videoendoskopie werden Bereiche inspiziert, die bei einer visuellen Prüfung nicht zugänglich sind. Dabei werden i. d. R. Laufbahnen, Wälzkörper und Käfige von Lagern sowie Verzahnungen inspiziert
Gutachten zum Weiterbetrieb
Das Gutachten zum Weiterbetrieb dient der Ermittlung potentieller Reserven zur Verlängerung der Betriebsdauer über die kalkulierte Betriebsdauer von i. d. R. 20 Jahren.